VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT-
VERSICHERUNG

Zum Schutz für Sie im Bereich Wirtschaft und Recht

 


GUT ABGESICHERT IM ERNSTFALL


Sind Sie in beratender Funktion für Ihre Kunden und Kundinnen tätig, versuchen Sie, diese nach Möglichkeit immer mit den besten Ratschlägen zu unerstützen. Sollten Ihnen dabei aber trotz aller Sorgfalt ein Fehler unterlaufen, wie zum Beispiel, dass Sie eine Frist übersehen oder eine Situation falsch einschätzen und dadurch den falschen Rat geben, könnte das finanzielle Folgen für Sie haben. Für den entstandenen Vermögensschaden müssen Sie als Berater aufkommen. Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind Sie in diesem Fall abgesichert.


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IHRE FRAGEN
UNSERE ANTWORTEN


WELCHE LEISTUNGEN UMFASST DIE VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfasst folgende Leistungen: Es wird geprüft, ob wirklich Anspruch auf einen Schadenersatz besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Muss Schadenersatz gezahlt werden, kümmert sich die Versicherung um den Ablauf. Im umgekehrten Fall, also wenn die Ansprüche unberechtigt sind, übernimmt 

FÜR WEN IST DIE VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG VERPFLICHTEND?

Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für einige Berufsgruppen. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare müssen diese abschließen. 

IN WELCHEN FÄLLEN TRITT DIE VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IN KRAFT?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tritt unter anderem in Kraft, wenn zum Beispiel Fehler bei der Beratung unterlaufen, Fristen übersehen werden oder Vorschriften, die neu sind, nicht berücksichtigt werden.

 


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