Auch Klassiker brauchen im Straßenverkehr eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Oldtimer-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mit 100 Mio. Euro ab, bei Unfallgeschädigten leistet sie bis zu 15 Mio. Euro pro Person. Beträge, die über die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung hinausgehen. Statt nach der Motorleistung richtet sich der Beitrag nach dem Baujahr. Bei Fahrzeugen, die ein rotes Kennzeichen haben, berechnet man den Beitrag pro Kennzeichen - unabhängig davon, wie viele Fahrzeuge damit bewegt werden. ¹
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